Anhängerkeil

Keile für den Anhänger sind Pflicht

Hätten Sie es gewusst? Unterlegkeile sind nicht nur äußerst nützlich, sondern bei vielen PKW-Anhängern sogar vorgeschrieben. Betroffen sind Modelle mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 Kilogramm. Dabei muss der Fahrer von Sattel-, Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern mindestens zwei Unterlegkeile mitführen, bei allen übrigen Varianten ist ein Keil Vorschrift. Wird diese in § 41 der StVZO gemachte Vorschrift fahrlässig oder vorsätzlich missachtet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Weiterhin gilt zu beachten, dass die Unterlegkeile bei Nichtgebrauch leicht zugänglich – also in einer entsprechenden Halterung – angebracht sind. Dabei dürfen sie nicht klappern, weshalb Ketten, Haken oder Schnüre nicht geeignet erscheinen. Wir empfehlen ein Paar Unterlegkeile unabhängig von den Vorschriften für jeden Anhänger. Nur so ist auch auf steileren Straßen ohne Zugfahrzeug ein sicherer Stand gewährleistet – insbesondere beim An- und Abkuppeln. Übrigens wird nicht nur das Mitführen, sondern auch das Benutzen der Unterlegkeile von der StVZO vorgeschrieben, sofern es der Untergrund erfordert.

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