TÜV

Auch ein Anhänger muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung

Nicht nur PKWs, sondern auch Anhänger müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Die Intervalle richten sich dabei nach dem maximal zulässigen Anhängergewicht: Unterhalb von 750 Kilogramm erfolgt die erste Prüfung nach drei, alle weiteren nach zwei Jahren. Schwerere Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen sowie Wohnanhänger / Wohnwagen müssen stets alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Größere Gewichtsklassen müssen jedes Jahr zum „TÜV“ – wie übrigens generell auch alle Mietanhänger. Doch egal in welchem Abstand, irgendwann ist jeder Anhänger fällig.

Worauf also muss man achten? Anhänger haben keinen Motor, häufig aber eine Bremse und die muss in jedem Fall einwandfrei funktionieren. Sicherheitsrelevant ist auch die komplette Beleuchtung inklusive Blinker etc. Sie lässt sich gut mit Hilfe einer zweiten Person checken – oder über die Spiegelung in einer Schaufensterscheibe. Wie beim Auto wird bei der Anhänger-HU auch der Zustand der Reifen beurteilt: Das Mindestprofil muss 1,6 mm betragen und es sollten keine Schäden wie Risse oder Beulen zu sehen sein. Bei Anhängern mit einer 100-km/h-Zulassung müssen die Reifen zudem jünger als sechs Jahre sein (siehe vierstellige DOT-Nummer auf den Reifen – die ersten beiden Ziffern geben die Kalenderwoche der Herstellung, die anderen beiden das Jahr an).

Beim Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 Kilogramm müssen auch die vorgeschriebenen Unterlegkeile an einer vorschriftsmäßigen Halterung angebracht sein. Abschließend wird der Zustand von Fahrgestell, Boden, Planken, Bordwänden, Kotflügeln, Planen etc. geprüft. Hier darf durch Löcher, Durchrostungen, Risse, Brüche, scharfe Kanten, Scharten und andere Schäden keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen. Dies betrifft das unmittelbare Verletzungsrisiko genauso wie die Gefahr durch sich lösende Teile. Eine Besonderheit bei Wohnwagen stellt die Prüfung einer vorhandenen Gasanlage dar. Anders als bei Campingmobilen ist diese zwar nicht notwendiger Bestandteil der Hauptuntersuchung, aber es sollte eine zum Stichtag gültige Gasprüfung vorhanden sein. Vom „TÜV“ immer benötigt wird zudem der Fahrzeugschein

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