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Unfallrisiko Smartphone

Immer mehr Deutsche können auch am Steuer die Finger nicht vom Smartphone lassen. Das bestätigt eine aktuelle Verkehrssicherheitsaktion des Auto Club Europa (ACE). Der Club hatte dazu bundesweit an 600 neuralgischen Punkten das Verhalten von Kraftfahrern unter die Lupe genommen,

unter anderem an städtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Berufsschul- und Einkaufszentren. Das Ergebnis: Im Schnitt alle 2,9 Minuten beobachteten die Tester einen Verstoß gegen das Handyverbot. Bruno Merz, Organisator der Aktion „Park dein Handy, wenn du fährst!“ spricht von einem „Reiz zum Risiko“, dem immer mehr Autofahrer nicht widerstehen können.

Insgesamt 13 878 Vergehen wurden im Rahmen der dreimonatigen Verkehrssicherheitsaktion beobachtet. Besonders besorgniserregend sei die Zahl der Handysünder in Großstädten wie Hamburg und Berlin, in denen die Tester im Schnitt 90 (Hamburg) beziehungsweise 61 (Berlin) Handysünder pro Stunde registrierten. Gerade in der Stadt mit unübersichtlichem Kreuzungsverkehr, Fußgängern und Fahrradfahrern sollte die volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr gerichtet sein. Wer beispielsweise während der Fahrt eine SMS liest oder schreibt, erhöht das Unfallrisiko um das 23-Fache, verweist der ACE auf eine Studie aus den USA. Wird der Blick nur für fünf Sekunden vom eigentlichen Fahrgeschehen abgewendet, bedeutet das bei einer Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h eine zurückgelegte Strecke von 180 Metern.

Dass es sich bei der Ablenkung am Steuer nicht um eine abstrakte Gefahr handele, zeigt die deutliche Zunahme an Unfällen mit ungeklärter Ursache in den vergangenen Jahren. Experten gehen davon aus, dass sich ein Teil auf Handys und Smartphones zurückführen lassen. Immer öfter steht deshalb auch das Handy im Visier der Ermittler.

Bisher wird bei Unfällen in der Regel nicht ermittelt, ob zum Unfallzeitpunkt telefoniert, gesimst oder gesurft wurde. Die fehlenden Daten führen dazu, dass – im Gegensatz beispielsweise zu Alkoholdelikten – nur theoretische Werte bezüglich der tödlichen Gefahr vorliegen.

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