Winterreifen

Verschärfte Winterreifenpflicht passiert Deutschen Bundesrat und tritt in Kraft

Der Deutsche Bundesrat hat am 31. Mai 2017 beschlossen, die vorgeschlagenen reifenrelevanten Änderungen im Rahmen der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften anzunehmen. Wichtigster Punkt der am 1. Juni in Kraft getretenen Verordnung: Ab dem 1. Januar 2018 produzierte Reifen müssen in jedem Fall das 3PMSF-Piktogramm, also das Schneeflockensymbol, tragen, um in Zukunft verkehrsrechtlich als Winterreifen zu gelten. Eine M+S-Markierung wie bisher reicht dann nicht mehr aus, etwa um der in Deutschland seit 2010 geltenden „situativen Winterreifenpflicht“ zu genügen. Eine daraus folgende entsprechende Verschärfung dieser Winterreifenpflicht gilt für Reifen, die vor dem Stichtag am kommenden 1. Januar 2018 produziert werden, noch nicht sofort. Die Ausnahmeregelung dazu endet am 30. September 2024.

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