RDKS Sensor

Keine HU-Plakette bei defektem RDKS

Gemäß der EU-Richtlinie 2014/45/EU, die ab dem 20.05.2018 in Kraft tritt, wird ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS/ TPMS) bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft. Somit wird die erforderliche HU-Prüfplakette nicht erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt werde dies lediglich als geringer Mangel eingestuft. Da RDKS-Sensoren nicht nur umweltrelevante Vorteile bieten, sondern neben der Laufleistung der Reifen auch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen ist dieser Schritt die richtige Konsequenz.

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