Skoda Fabia Unfall Schaden

Ratgeber: Richtiges Verhalten nach dem Unfall mit einem Auto

Nach einem Unfall sollte überlegt gehandelt werden. Als erstes ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Dann muss die Warnweste angelegt und das Warndreieck im Abstand von bis zu 150 Schritten zum Unfallort aufgestellt werden. Verletzten ist Erste Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 zu rufen.

Die Polizei ist einzubinden, wenn es bei einem Unfall Verletzte gab oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Sie sollte auch hinzugezogen werden, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen. Ist der Unfallhergang ungeklärt, sollten der Polizei gegenüber nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug gemacht werden.

Die Unfallbeteiligten sollten die Personalien, die Anschriften von Zeugen notieren und die Unfallstelle aussagekräftig fotografiert. Am besten ist es, den Unfall – Bericht und die Unfallskizze gemeinsam auszufüllen. Dabei sollte kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.

Ist der Unfallgegner nicht anwesend, etwa bei Schäden am geparkten Fahrzeug, muss der Unfallverursacher eine angemessene Zeit lang warten. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Wer das nicht beachtet, begeht Fahrerflucht. Vielmehr ist der Geschädigte zu informieren oder der Schaden der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist nach einem Unfall immer sinnvoll – vor allem bei Verletzungen oder einem Totalschaden des Fahrzeugs. Hat der Unfallgegner den Schaden verursacht, können die Ansprüche der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Bei Reparaturkosten von mehr als 750 Euro hat der geschädigte Autofahrer das Recht, die Schadenshöhe von einem Sachverständigen feststellen zu lassen.

Ein Schaden darf in einer Werkstatt eigener Wahl repariert werden. Auch besteht der Anspruch auf Erstattung von Mietwagen-Kosten, wenn das Fahrzeug reparaturbedingt ausfällt.

Gesundheitliche Beschwerden, die durch den Unfall entstanden sind, sollten möglichst umgehend von einem Arzt dokumentiert werden. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich unter anderem nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Rehabilitation.

Was bei einem Unfall mit Anhängerkupplung zubeachten ist erfahren Sie hier !

Zentralruf: Die schnelle Hilfe bei Unfall

Der Schadensregulierunsbeauftragte bei Unfällen in der EU, der Schweiz sowie Island, Lichtenstein und Norwegen lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer, Telefon 0800/250 26 00, oder unter zentralruf.de ermitteln. Bis Ende 2020 werden auch Kennzeichen aus Großbritannien ermittelt. Es gibt trotz Brexit eine Übergangsfrist. Ob sie verlängert wird, soll noch 2020 entschieden werden.

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