Alufelgen hochglanzverdichet

Aufbereitung von PKW-Alufelgen: Die neue Richtlinie kommt im Januar 2023

Eigentlich ist es etwas Positives, wenn aus dem Grundsatzpapier einer Prüforganisation eine unmissverständliche und bundesweit gültige Richtlinie entsteht. Doch diesmal sind die Interessen von Kunden, Werkstätten und Autohäusern betroffen. Ihre teilweise hohen Investitionen in Bearbeitungsmaschinen scheinen vergeblich gewesen zu sein. Die Kunden können bei hochwertigen Felgen nicht mehr auf eine Reparatur hoffen.

Darum geht es konkret: Eine deutsche Richtlinie wird künftig die Aufbereitung von Pkw-Leichtmetallrädern regeln. Deren Basis ist das 2004 entstandene, branchenbekannte Grundsatzpapier des TÜV Süd. Jedoch wurde der Inhalt dieses Grundsatzpapiers nicht eins zu eins übernommen. Hauptsächliche Änderung ist eine Ergänzung im Punkt 3.2 Technische Einschränkungen. Sie lautet: „Ein maschinelles Bearbeiten (ausgenommen örtliches Anschleifen), zum Beispiel bei glanzgedrehten Rädern, ist auf Grund der Wandstärkenreduzierung nicht zulässig.“