Sicherheit von Autogasanlagen

Autogas gilt als sehr sicher. Verschiedene Crash-Tests haben gezeigt, dass es aufgrund der Stärke und Robustheit des Treibstofftanks sicherer als Benzin und genauso sicher wie Diesel ist.

Der Gastank besteht aus einem etwa 3,5 mm starken Stahl und ist für einen Betriebsdruck von max. 10 bar ausgelegt. Zusätzlich ist der Tank mit einem so genannten Rohrbruchventil ausgestattet. Sollte die Gasleitung durch einen mechanischen Einfluss einmal brechen oder beschädigt und somit undicht werden, so schließt dieses Ventil in einem Bruchteil einer Sekunde, es kann kein Flüssiggas ausströmen und somit ist die Sicherheit gewährleistet. Wichtig ist jedoch die Einhaltung der Prüfintervalle und -richtlinien.

Es gibt keine Hinweise aus der Praxis, dass bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht, auch nicht aus jenen Ländern, wo relativ viele Autogas-Fahrzeuge zugelassen sind. Crash- und Brandtests zeigen, dass sie nicht gefährlicher sind als vergleichbare Benzinfahrzeuge. (Quelle: adac.de)

Autogasfahrzeuge in Garagen
In Tief -und Sammelgaragen findet man vereinzelt immer noch Hinweise wie „Einstellverbot von Gasfahrzeugen“. Dieses wurde jedoch in der so genannten „Garagenverordnung“ der Bundesländer (GAV = Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen) bereits aufgehoben. Unabhängig davon stellt das „Hausrecht“ jedoch jedem Garagenbesitzer bzw. -betreiber frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht (ggf. sollte man hier auf die Neufassung der „Garagenverordnung“ hinweisen).

Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Der Bosch Car Service Rhein-Berg ist, von der KFZ-Innung, anerkannter GSP und GAP Betrieb.

Gassystemeinbauprüfung (GSP)
- Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich.
- Durchführung nach Einbau eines nach ECE R-115 genehmigten Gasnachrüstsatzes. (Bei "ECE-genehmigten" Nachrüstsätzen können die Fahrzeugdokumente - ohne weitere Abnahmen eines Prüfingenieurs - auf Grundlage des "GSP-Nachweises" von der Zulassungsstelle geändert werden.)

Gasanlagenprüfung (GAP)
Wiederkehrende Prüfung als eigenständiger Teil der HU (bis zu 12 Monate vor der HU) oder nach Einbau einer Gasanlage, Reparatur an einer Gasanlage bzw. einem Unfall oder Einwirkung von Feuer am Fahrzeug mit Gasantrieb.

Anerkante GAP GSP Werkstatt Sicherheit

ADAC Test in Bezug auf die Sicherheit von Autogas-Fahrzeugen