Umweltplakette / Feinstaubplakette

Die von vielen als "häßlich" empfundene Umweltplakette / Feinstaubplakette kann, wenn sie fehlt, falsch oder defekt ist, eine ganze Reihe von Konsequenzen nach sich ziehen.

Die vorgeschriebene Umweltplakette ist seit 1. April 2013 bei parkenden Fahrzeuge Kontrollgegenstand in den Umweltzonen. Das Fahren / Parken ohne oder mit falscher Plakette gilt als Verstoß und wird mit einem Bußgeld bestraft. Das Bußgeld beträgt seit dem 01.05.2014 80 EUR. Für Personen mit einem Führerschein auf Probe gelten allerdings schärfere Strafen.

Achtung: Auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Umweltplakette!

Bei der Hauptuntersuchung wird seit November 2013 auch die Umweltplakette kontrolliert. Falsche oder verblasste Feinstaubplaketten stellen einen Mangel dar und können zu Problemen führen die die Ausstellung der TÜV-Plakette verhindern können.

Achten Sie auch beim Wechsel der Frontscheibe darauf dass danach auch wieder eine gültige Plakette auf der neuen Scheibe klebt.

Auch beim Ummelden des Fahrzeugs mit einem neuen Kennzeichen brauchen Sie eine neue Feinstaubplakette.

H-Kennzeichen Umweltzone – Regelung für historische Fahrzeuge / Oldtimer

Für Oldtimer mit H-Kennzeichen, stellen die Umweltzonen in den Städten kein Problem dar, da diese von der Regelung ausgenommen sind. Historischen Fahrzeugen ist es erlaubt, sich auch innerhalb der Umweltzone zu bewegen. (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Deshalb sind für die Historischen Fahrzeuge auch keine Umweltplaketten notwendig!

Umweltplakette / Feinstaubplakette

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