Winterreifen

Rechtzeitig zum Winterreifen wechseln

Auch wenn der goldene Oktober mitunter noch für recht hohe Temperaturen sorgt, bleibt der Oktober doch der Monat, in dem Autobesitzer ihr Fahrzeug auf Winterreifen umrüsten sollten. Denn bereits zu dieser Jahreszeit können erste Nachtfröste Fahrern, die früh oder spät unterwegs sind, Probleme in Form von rutschigen Straßen bereiten. Dann geben Sommerreifen vielfach nicht mehr ausreichend Sicherheit. Deshalb gilt nach wie vor die alte Faustregel von „O bis O“, also Winterbereifung von Oktober bis Ostern.

Vielen Autofahrern bzw. -besitzern scheint Umfragen zufolge zudem unbekannt zu sein, dass in Deutschland seit vergangenem Jahr eine Winterreifenpflicht gilt. Diese schreibt zwar keinen bestimmten Zeitraum vor, in dem die Autos mit Winterreifen versehen sein müssen. Vielmehr gilt weiterhin, dass bei „winterlichen Witterungsverhältnissen“ das Auto entsprechend bereift sein muss. Um den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu genügen, reichen ab diesem Jahr jedoch die bekannten Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) nicht mehr aus. Zulässig für den Winterbetrieb sind vielmehr nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol.

Was bedeutet das im Einzelnen? Grundsätzlich, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte nur noch unterwegs sein sollten, wenn ihr Fahrzeug mit Reifen ausgerüstet ist, die das neue Wintersymbol auf der Reifenflanke tragen. Dabei handelt es sich um ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. Die Kennzeichnung M+S genügt nicht mehr. Das gilt bislang jedoch nur für Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Für vorher produzierte M+S-Pneus wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 eingeräumt. Das bedeutet, dass Autobesitzer ihre vorhandenen Winterreifen weiterhin nutzen können.

Unverändert Bestand hat die Regelung, dass Autofahrer, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht mit der vorgeschriebenen Winterbereifung unterwegs sind, mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen. Dabei ist die Höhe der Bestrafung gestaffelt: Wer lediglich bei entsprechender Witterung ohne Winterbereifung erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen. Obendrauf gibt’s einen Punkt im Verkehrssünderregister. Behindert ein Fahrer in einem falsch bereiften Auto allerdings den Verkehr, kann ihn das 80 Euro und ebenfalls einen Punkt in Flensburg kosten. Für eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch nicht an die Witterungsverhältnisse angepasste Reifen drohen 100 Euro sowie ein Punkt. Und wer wegen falscher Bereifung im Winter einen Unfall verschuldet, hat mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister zu rechnen.

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